Auf Antrag von Lehrkräften der allgemeinen Schule (bei Einzelfallberatung im Einvernehmen mit den Eltern der jeweiligen Schülerin/ des jeweiligen Schülers) oder auf direkten Antrag der Eltern werden die zuständigen rBFZ- Lehrkräfte tätig. In der Regel wird ein solcher Antrag auf Unterstützung durch das regionale Beratungs- und Förderzentrum dann gestellt, wenn trotz individueller Fördermaßnahmen der allgemeinen Schule eine ausreichende Förderung des Kindes nicht gewährleistet werden kann. Genauso ist es möglich, bereits bei der Schulanmeldung an einer Grundschule einen Antrag auf Unterstützung zu stellen, falls aufgrund der bisherigen Entwicklung des Kindes im Kindergarten ein besonderer Förderbedarf zu vermuten ist.
Nach Prüfung des Antrags und der freien Ressourcen erfolgt spätestens nach dem Ablauf von zwei Wochen die Kontaktaufnahme durch die für die entsprechende Schule zuständige rBFZ- Lehrkraft. Nach der gemeinsamen Auftragsklärung werden im Anschluss weitere Handlungsschritte festgelegt.