Der staatliche Auftrag aller regionalen Beratungs- und Förderzentren besteht in der „verlässlichen, wirksamen und nachhaltigen Unterstützung schulischer Inklusion an allgemeinen Schulen“. Unterricht soll an allen Schulen so gestaltet sein, dass er den Begabungen und Bedürfnissen aller Schülerinnen und Schüler gleichermaßen gerecht wird.
Konkret geht damit der Auftrag einher, die allgemeinen Schulen bei der Umsetzung präventiver Maßnahmen sowie bei der Umsetzung inklusiver Beschulung zu beraten und zu unterstützen.
Das Angebot des Beratungs- und Förderzentrums richtet sich an Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte sowie natürlich an Schülerinnen und Schüler selbst und umfasst insbesondere die Förderschwerpunkte Lernen und sprachliche Entwicklung. Bei Bedarf kann auch schon bei Kindern im Vorschulalter Beratung und Unterstützung durch das BFZ stattfinden.
Für die spezifische Beratung und Förderung in den Schwerpunkten Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung sowie bei kranken Schülerinnen und Schülern stehen darüber hinaus überregionale Beratungs- und Förderzentren zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen in der emotionalen und sozialen Entwicklung werden im Landkreis Fulda durch das sogenannte „Kompetenzzentrum für Sprache und Erziehung“ versorgt. Erster Ansprechpartner für die Schulen in der Region ist jedoch immer die Anne- Frank- Schule als für die Region zuständiges BFZ, welches bei Bedarf die Vernetzung zu anderen sonderpädagogischen Unterstützungssystemen gewährleistet.