Im Rahmen des Masernschutzgesetzes sind wir – wie alle Schulen – verpflichtet, den Masernschutz aller an Schule beteiligten Personen zu überprüfen. Eine Abfrage dazu erfolgt in der ersten Woche nach den Herbstferien. Weitere Informationen finden Sie unter www.masernschutz.de oder in den beiden folgenden Dokumenten: