Im Falle vorliegender „(vorübergehender) Funktionsbeeinträchtigungen oder Behinderungen“ bzw. im Falle „besonderer Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen“ kann die Klassenkonferenz auf Grundlage der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses Maßnahmen für die Schüler*innen beschließen. Dabei wird zwischen Maßnahmen
- des Nachteilsausgleiches
- mit Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung
- mit Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung
unterschieden. Die folgenden Unterlagen sollen diesen Prozess begleiten und dienen als Grundlage und Hilfestellungen für die einzelnen Schritte. Bei allen Vorlagen sind die Vorgaben VOGSV berücksichtigt, um Rechtssicherheit bieten zu können:
Bem.: An dieser Stelle soll ein möglichst breites Angebot entstehen. Daher wird diese Liste gerne um weitere Materialien ergänzt – wir freuen uns auf Ihre Unterlagen: